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Hinweisgebersystem

zur Meldung von Fehlverhalten bei Swietelsky

Die Swietelsky AG bekennt sich im bestehenden Verhaltenskodex klar und bedingungslos zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Regeln. Daher sind wir bestrebt, mögliches Fehlverhalten im Unternehmen möglichst rasch erkennen und aufklären zu können sowie nötige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Eine offene Kommunikation in unserer Unternehmensgruppe bildet die Grundlage für die Meldung und die Aufklärung von Fehlverhalten. Das Management von Swietelsky ermutigt daher alle Geschäftspartner, vermutetes Fehlverhalten unverzüglich zu melden.

Die Swietelsky AG stellt zu diesem Zweck im Einklang mit den Vorgaben der RL (EU) 2019/1937 („EU-Whistleblowing-Richtlinie“) sowie dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ein webbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, mit welchem schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten gemeldet werden können. Dieses ist rund um die Uhr und von jedem Standort aus zugänglich.

Die Anonymität der Hinweisgeber ist dabei im vollen Umfang sichergestellt, korrekte Meldungen bieten der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber vollen Schutz. Es können aber auch Meldungen in nicht anonymisierter Form abgegeben werden. Bewusste Falschmeldungen ziehen jedoch möglicherweise arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Hier können Meldungen abgegeben werden:

Hinweisgebersystem